Neuer Glücksspielstaatsvertrag:

Kontrollierte Alternativen zum illegalen Online-Glücksspiel-Schwarzmarkt

Potsdam. Zum 1. Juli diesen Jahres tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Dieser schafft in Brandenburg erstmals Legalität für Angebote des Online-Glücksspiels.

Mit einem inhaltlich begrenzten Angebot von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen, und Online-Poker soll spielwilligen Personen eine Alternative zum bisherigen Schwarzmarkt geboten werden. Das ist grundsätzlich richtig, stellt uns aber vor neue Herausforderungen in Sachen Verbraucherschutz, Suchtprävention und Suchtberatung.

Mit dem am 16.06.2021 vom Landtag beschlossenen Umsetzungsgesetz wird diesen Herausforderungen Rechnung getragen. Das dafür erforderliche Geld wird im Landeshaushalt bereitgestellt. Bedauerlich ist, dass sich die Bundesländer nicht auf eine angemessene Besteuerung des virtuellen Automatenglücksspiels verständigen konnten. Brandenburg wollte eine Steuerquote von mindestens 8 Prozent. Der Kompromiss bei der Besteuerung liegt jetzt bei 5,3 Prozent.