Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg:

Ausbau des BER führt zu höheren Belastungen für Anwohner

Zu den jüngsten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg über die Klagen von vier BER-Anrainergemeinden und des Bürgervereins BVBB gegen den Ausbau bodenseitiger Passagierabfertigungskapazitäten am Flughafen erklären die direkt gewählten SPD-Abgeordneten Tina Fischer (Wahlkreis Dahme-Spreewald I), Ortwin Baier (Teltow-Fläming III) und Helmut Barthel (Teltow-Fläming I):

„Der im Masterplan 2040 formulierte umfangreiche Ausbau der Abfertigungskapazität des Flughafens BER geht deutlich über die bestehende Planfeststellung hinaus. Unter der zusätzlichen Lärmbelästigung durch mehr Flüge werden viele Anwohnerinnen und Anwohner leiden. Ihre Gemeinden sind vor Gericht leider mit ihren Klagen gescheitert. Wir haben Verständnis, dass die Betroffenen die OVG-Entscheidungen von heute und von Montag dieser Woche nicht nachvollziehen können. Die Flughafengesellschaft ist aufgefordert, künftig stärker die Belange der Menschen rund um den BER und insbesondere den Planfeststellungsbeschluss sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dazu zu beachten. Der Flughafen braucht breite Akzeptanz in der Region.“

Hintergrund:
Beim Masterplan BER 2040 aus dem Jahr 2017 handelt es sich um ein strategisches Leitbild zur infrastrukturellen Weiterentwicklung des Flughafen BER. Darin rechnen die Flughafenbetreiber für das Jahr 2035 mit 55 Millionen Passagieren pro Jahr. Das wäre eine drastische Überschreitung der für diesen Flughafen planfestgestellten jährlichen Maximalkapazität. Diese wurde im Planfeststellungsbeschluss mit höchstens 34 Millionen Passagieren und 360.000 Flugbewegungen pro Jahr festgelegt.