Einführung des „Wind-Euro“ zeigt Wirkung
Einführung des „Wind-Euro“ zeigt Wirkung
Ludwigsfelde. Das Land Brandenburg ist seit Jahren Vorreiter beim Ausbau der Windenergie. Damit die betroffenen Kommunen von diesem Boom partizipieren, verabschiedete der Landtag auf Initiative der SPD im Jahre 2019 das sogenannte „Wind-Euro“-Gesetz: das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen (BbgWindAbgG). In seiner 100. Sitzung beschäftigte sich der Landtag auf Basis einer Berichterstattung der Landesregierung mit der Wirkung dieses Gesetzes. Helmut Barthel, direkt gewählter Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 23 dazu:
„Der Bericht zeigt: Die Einführung des „Wind-Euro“ ist ein voller Erfolg. Das von der SPD initiierte Gesetz zeigt Wirkung. Auch wenn sich nur 27 Prozent der insgesamt 198 befragten Kommunen zurückgemeldet haben, zeigen die Zahlen, dass den Kommunen insgesamt über 2,6 Millionen Euro seit 2020 zugeflossen sind. In Großbeeren beispielsweise wurden in 2021 und 2022 zusammen Sonderabgaben in Höhe von 14.696 Euro gezahlt, in Ludwigsfelde 10.547 Euro, in der Gemeinde Nuthe-Urstomtal 3.250 Euro, in Baruth/Mark 24.456 Euro, in Dahme/Mark 33.971 Euro, im Niederen Fläming 9.804 Euro und in Dahmetal 4.429 Euro.
Um die Ziele der Energie-Strategie von 15 Gigawatt installierter Leistung Windenergie bis 2040 zu erreichen, ist in Zukunft ein weiterhin zügiger Ausbau der Windenergie erforderlich. Der Bericht zeigt, dass es Wunsch der Kommunen ist, statt einer Pauschalzahlung von 10.000 Euro pro Windenergieanlage die Leistung der Windenergieanlage als Grundlage für die Berechnung der Sonderabgabe zu nutzen. Das ist heute schon bei Solar-Anlegen der Fall. Mit der Überarbeitung des Wind-Euro-Gesetzes wollen wir dem Rechnung tragen. Ziel ist es, die Novellierung des Gesetzes bis Ende des zweiten Quartals 2024 im Landtag zu beschließen.“
Hintergrund:
Nach dem BbgWindAbgG sind Betreiber von Windenergieanlagen, die seit 2020 errichtet werden bzw. seitdem einen Zuschlag bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhalten haben, ab Inbetriebnahmejahr zur Zahlung einer jährlichen Sonderabgabe an Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern (flächenanteilig) in Höhe von 10.000 EUR verpflichtet. Damit sollen die Kommunen beim Ausbau der Windenergie finanziell zu beteiligt und somit der gesellschaftliche Rückhalt vor Ort erhöht werden. Die Landesregierung war aufgefordert, dem Landtag vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über dessen Auswirkungen und eventuell notwendige Anpassungen zu berichten. Der komplette Bericht ist hier nachzulesen.