Helmut Barthel freut sich über die breit angelegten Fördermöglichkeiten für Chöre, Orchester und Ensembles auch in Teltow-Fläming

Ludwigsfelde. In diesen Tagen erreichen den Landtag wieder zahlreiche Zuschriften mit coronabedingten Sorgen um die Zukunft des Amateurmusizierens und des Chorsingens.

Dem Landtagsabgeordneten Helmut Barthel (SPD) ist es ein Herzensanliegen, Amateurmusiker und Amateurmusikerinnen und Chöre in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen: „Auch, wenn ich selbst weder ein Instrument spiele noch im Chor singe, genieße ich doch sehr gern Musik und ich erlebe, wie Musik zur Lebensfreude und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt. Angesichts der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle Teile unseres Gemeinwesens und besonders auf das kulturelle Leben, halte ich es für außerordentlich wichtig, bestehende kulturelle Strukturen gezielt mit Programmen wie „Impuls“, „Musik für alle!“, dem „Förderprogramm Landmusik“, dem „Aufholpaket für kulturelle Bildung“ und der Förderung von Übungsleiterpauschalen zu unterstützen. Da manche Antragsfristen bald enden, möchte ich alle interessierten Chöre, Orchester und Ensembles ermuntern, sich schnell zu bewerben. Im Wesen der Musik liegt es, Freude zu bereiten, das wusste schon Aristoteles und die brauchen wir in diesen schwierigen Zeiten.“

Die Programme im Einzelnen:

IMPULS – Das neue Förderprogramm für Amateurmusik in ländlichen Räumen
Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit dem neuen Förderprogramm IMPULS fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformations-prozessen im Bereich (Wieder-)Gewinnung von Mitgliedern erhalten. Antragsberechtigt sind Amateurmusikensembles aus Kommunen von maximal 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Es können laufend Anträge eingereicht werden.
Informationen unter: https://bundesmusikverband.de/impuls/

„MUSIK FÜR ALLE!“
Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Singen im Chor, ein Beatbox-Workshop, das Kennenlernen verschiedener Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzert-besuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – die Module von „Musik für alle!“ bieten vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung von Projektideen. Als Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützt der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. Chöre, Orchester und Musikvereine sowie Kulturinstitutionen bei ihren Vorhaben. Anträge müssen bis zum 01.05.2022 eingereicht werden.
Informationen unter: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/

„PROJEKTFÖRDERUNG LANDMUSIK“
Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien gleichermaßen. Antragsberechtigt sind Initiativen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern und/oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.), kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform. Die geförderten Projekte müssen an einem konkreten Ort im ländlichen Raum stattfinden. Als ländlich im Sinne der Projektförderung und der Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ gelten Landgemeinden und Kleinstädte bis 20.000 Einwohner*innen. Ausnahmen sind zulässig: Eingemeindete Orte, die zum ländlichen Raum gehören, können berücksichtigt werden, indem nicht zwingend die Einwohnerzahl der gesamten Kommune als ausschlaggebend angelegt wird. Die Antragsfrist endet am 14.02.2022.
Informationen unter: www.landmusik.org

„AUFHOLPAKET KULTURELLE BILDUNG“
Im Rahmen des Aufholpakets Kulturelle Bildung im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (KJP) unterstützt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) die Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe und Bildung sowie der Persönlichkeitsentwicklung für Kinder und Jugendliche. Durch das „Aufholpaket Kulturelle Bildung“ sollen in ganz Deutschland leicht zugängliche Möglichkeiten für Kinder- und Jugendchöre, Ensembles und Singgruppen geschaffen werden, damit Kinder und Jugendliche durch die Pandemie verpasstes gemeinsames Singen in Präsenz wieder erleben können. Die Unterstützung gilt zum Beispiel für mehrtägige Chorfreizeiten/Chorlager zu Hause aber auch außerhalb als Chorreise, eintägige Choraktivitäten (gemeinsames Proben und/oder gemeinsamer Freizeitgestaltung), Honorare für Gastdirigenten, Gastdozenten, GastStimmbildner für ein- oder mehrtägige Sing-Aktivitäten, Begegnung mit anderen Chören, andere eigene Singprojekte (auch digitale Projekte sind unter bestimmten Voraussetzung möglich). Es werden Projekte gefördert, bei denen es sich um Ferien- und Freizeitangebote handelt. Reguläre wöchentliche Proben und Konzerte werden nicht gefördert. Die Antragsfrist endet zum 28.02.2022 für Projekte, die im ersten Halbjahr stattfinden und zum 01.07.2022 für Projekte, die im zweiten Halbjahr stattfinden. Eine Antragstellung wird nur bearbeitet, wenn der Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Projektbeginn erfolgt (mindestens 6 Wochen), da mit dem Projekt nicht vor Zusendung des Zuwendungsvertrages begonnen werden darf.
Informationen unter: https://www.amj-musik.de/kontaktstelle-chor/

„ÜBUNGSLEITERPAUSCHALE 2022“
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles des vokalen und instrumentalen Amateurschaffens im Land Brandenburg. Zuschüsse für die musikalische Übungsleitung von Amateurensembles dienen dem Ziel, die vielfältige Landschaft der Amateurensembles Brandenburgs zu erhalten und die laienmusikalische Infrastruktur und die Verbesserung der Qualität zu fördern. Mit der Förderung verbunden ist auch die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten. Antragsschluss ist der 31.01.2022.
Informationen unter: https://www.landesmusikrat-brandenburg.de/lmr/uebungsleiterpauschale-2022/