Lokale Strukturen stärken – Handlungsfähigkeit erhalten! Brandenburg-Paket kommt bei Landkreisen und Kommunen an
Lokale Strukturen stärken – Handlungsfähigkeit erhalten! Brandenburg-Paket kommt bei Landkreisen und Kommunen an
Potsdam. Die Landkreise und Kommunen erhalten in den nächsten Tagen Bescheide über die Mittel aus der kommunalen Säule des Brandenburg-Pakets. Das teilte das Brandenburger Finanzministerium mit. Dazu Helmut Barthel, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Das ist eine sehr gute Nachricht für die Städte und Gemeinden in Teltow-Fläming und das Land Brandenburg insgesamt. Ich freue mich, dass die finanzielle Unterstützung, die der Landtag beschlossen hat, nun einfach und unbürokratisch an die Landkreise und Kommunen ausgezahlt wird. Ludwigsfelde als größte Stadt im Landkreis erhält 617.885 Euro aus dem Brandenburg-Paket, nach Trebbin gehen 139.480 Euro, nach Großbeeren 134.644 Euro. Die Gemeinde Am Mellensee profitiert mit 88.144 Euro und für Nuthe-Urstromtal sind es 83.559 Euro. Blankenfelde-Mahlow wird mit 421.617 Euro unterstützt, Zossen mit 338.515 Euro, Rangsdorf mit 167.317 Euro und Baruth/Mark mit 53.996 Euro.“
Erik Stohn, SPD-Landtagsabgeordneter aus dem Süden des Landkreises Teltow-Flämings ergänzt:
„Es war und ist uns ein besonderes Anliegen, die kommunale Familie mit dem Brandenburg-Paket in den grundlegenden Bereichen der Daseinsvorsorge finanziell zu unterstützen, um tiefgreifende und weitreichende Einschnitte infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine abzufedern. Wir halten Wort und lassen auch unsere kommunalen Einrichtungen mit den gestiegenen Energiekosten nicht allein. Wenn Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendarbeit ihre Betriebskostenabrechnungen erhalten, greifen wir ihnen mit Landesmitteln aus dem Brandenburg-Paket unter die Arme und helfen so, die hohen Energiekosten abzufedern. Wir handeln in Brandenburg solidarisch und wollen erreichen, dass die Kosten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger stabil bleiben. Damit stärken und sichern wir die Strukturen hier vor Ort nachhaltig. Wir sorgen dafür, dass die Gemeinden in Teltow-Fläming auch in der Krise handlungsfähig bleiben. Ich bin sehr froh, dass die Stadt Luckenwalde 865.015 Euro aus dem Brandenburg-Paket bekommt. Jüterbog wird mit 236.498 Euro bedacht, das Amt Dahme/Mark mit 229.599 Euro und die Gemeinde Niedergörsdorf mit 116.086 Euro.“
Hintergrund
Mit Beschluss vom 16.12.2022 hat der Landtag Brandenburg den Weg für das Brandenburg-Paket freigemacht. Das Land stellt den Kommunen umfangreiche Mittel zur Verfügung, damit Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden vielfältige Maßnahmen zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerungen umsetzen können sowie um die Kommunen bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen finanziell zu unterstützen. Insgesamt fließen den brandenburgischen Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 bis zu 361 Mio. Euro aus dem Brandenburg-Paket zu (2023: bis zu 177 Mio. Euro, 2024: bis zu 184 Mio. Euro). Nun wurde die unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erstellte Billigkeitsrichtlinie am 24.05.2023 im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht, siehe: https://mdfe.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/20230524_Richtlinie%20Brandenburg-Paket%20-%20Kommunalteil.pdf
Auf dem Wege einer Billigkeitsrichtlinie können die Mittel an die Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden anhand von abgestimmten geeigneten Indikatoren praktikabel verteilt werden. Dazu gehören beispielsweise Mittel um die gestiegenen Energiekosten etwa für öffentliche Schulträger, Einrichtungen oder kommunale Verkehrsunternehmen abzufedern. Der Weg der Billigkeitsrichtlinie hat den Vorteil, dass das Geld ohne einzelne Anträge schnell in den Bereichen der Daseinsvorsorge ankommt, in denen es dringend gebraucht wird. Damit können die Mittel aus der kommunalen Säule des Brandenburg-Pakets schnell vor Ort wirksam werden. Die oben genannten Beträge beinhalten die nach der Billigkeitsrichtlinie maßgeblichen Zuwendungen, die unter den bestehenden Voraussetzungen aus der Richtlinie an die jeweilige Kommune gezahlt werden können.