Helmut Barthel:

Novemberhilfen müssen jetzt kommen

Potsdam. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher, Helmut Barthel, erklärt zu den angekündigten Novemberhilfen:

„Seit dem 2.11. sind Theater, Kinos, Gaststätten und Fitnessstudios geschlossen. Sie werden im November keine oder nur sehr geringe Einnahmen generieren können. Während die Schließungsmaßnahmen sehr schnell umgesetzt wurden, so lassen die angekündigten finanziellen Unterstützungen auf sich warten. All diejenigen, die von dem Teil-Lockdown betroffen sind, brauchen jetzt finanzielle Unterstützung. Sie erbringen für uns alle ein Opfer. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hatte schnelle und unbürokratische Hilfe angekündigt. Doch noch immer lässt das Programm auf sich warten: Auch 7 Tage nach der Verkündung des Teil-Lockdown gibt es noch immer kein verbindliches Hilfsprogramm. Dabei wissen wir schon heute, dass nach der politischen Einigung auch eine technische Umsetzung geplant und realisiert werden muss.

Der neuerliche Lock down bringt viele Firmen und Einzelunternehmer unverschuldet in eine erneute Zwangslage: Einnahmen brechen weg, Zahlungsverpflichtungen bleiben. Deshalb muss das Hilfspaket des Bundes, die sogenannten „Novemberhilfen“ sehr schnell wirksam werden. Nur dann können wir in den besonders betroffenen Branchen, wie Beherbergungsgewerbe, Gastronomie aber auch in der Veranstaltungsbranche eine Insolvenzwelle verhindern. Jeder Tag zählt.

Absolut unverständlich ist für mich, dass die Bundesregierung in Sachen neues Hilfspaket nicht vorgedacht und vorgearbeitet hat. Der Hochlauf der Überbrückungshilfe war schon wenig erfreulich. Dass wir aber wieder die gleiche Situation haben, erst Lockdown und dann ein Nachdenken über Umsetzungsmöglichkeiten für Hilfen ist unprofessionell, wenn nicht gar fahrlässig. Klein und Kleinstunternehmen, Einzelunternehmer und Soloselbständige sind nach 7 Monaten Corona-Pandemie an der Belastungsgrenze. Ich begrüße es, dass Umsatzeinbußen als Grundlage für die Berechnung der Hilfen gemacht werden sollen. Denn so erreichen wir auch diejenigen Soloselbstständigen und Unternehmen, die eine geringe Kostenstruktur haben. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die verschiedenen Wirtschaftsrealitäten stärker abzubilden. Der November 2019 ist der Vergleichsmonat, der in den meisten Fällen herangezogen wird. Soloselbständige können wahlweise den Jahresumsatz 2019 zugrunde legen und später gegründete Unternehmen legen den Oktober 2020 zugrunde. Aus meiner Sicht fehlt eine Regelung für diejenigen, die unter einem Jahresumsatz von 22.000 Euro liegen und damit eine Befreiung von der Umsatzsteuer wählen können.“