Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme
Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme
Ludwigsfelde. Im Jahr 2023 treten eine ganze Reihe Gesetzesänderungen in Kraft, die Energiepreiskrise bringt Neues für Verbraucherinnen und Verbraucher. Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme sorgen für finanzielle Entlastung. Zwar werden sie nach aktuellem Stand ab März 2023 formal in Kraft treten, sie sollen dann aber rückwirkend ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten. Auf einige wenige möchte ich hier hinweisen:
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten:
• Ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
• Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
• Bei Fernwärme sollen 9 ½ Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.
Nur für den darüber liegenden Verbrauch ist der meist deutlich höhere, gültige Vertragspreis zu zahlen. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiepreisbremsen-2145728#:~:text=Gaspreisbremse%20f%C3%BCr%20die%20Industrie,des%20Verbrauchs%20im%20Jahr%202021.