Helmut Barthel:

Überbrückungshilfen verlängert – Zugang erleichtert

Potsdam. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, können von heute an wieder Überbrückungshilfen beantragen.

Das Programm unterstützt die Betroffenen durch Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Die Anträge können von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern oder Rechtsanwälten, für den Zeitraum September bis Dezember 2020, gestellt werden. Über folgendes Portal können die Anträge online gestellt werden: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Unser wirtschaftspolitische Sprecher Helmut Barthel MdL dazu: „Die Zugangshürden zu den Überbrückungshilfen des Bundes sind gesenkt worden. Damit wurde eine zentrale Forderung Brandenburgs umgesetzt. Das ist ein wichtiges Signal an die Wirtschaft. Gleichzeitig wurden die Fördersätze für Fixkosten erhöht. Unternehmen, die bereits im Frühjahr oder Sommer Überbrückungshilfen beantragt haben, können für den Zeitraum September bis Dezember erneut Unterstützung beantragen. Dadurch kann die Überbrückungshilfe konkret dabei helfen wirtschaftliche Notlagen zu vermeiden. Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb stärker in die Außenbereiche verlagern können zudem eine Kostenerstattung für Außenzelte oder Wärmestrahler beantragen.“